Liebe saarBRÜCKENläufer*innen und die, die es gerne werden wollen,
leider können wir bei der derzeitigen Verordnungslage keine Genehmigung für den saarBRÜCKENlauf am 30. Mai bekommen. Die Clearingstelle des Landes stuft Volksläufe als „Vergnügungsveranstaltungen“ ein. Diese sind derzeit nur für maximal 10 Personen zugelassen. Das hilft uns leider nicht weiter. Schade, aber leider nicht zu ändern.
Wir versuchen es 2022 nochmal und hoffen, dass der 4. saarBRÜCKENlauf dann mit 2 Jahren Verspätung endlich stattfinden darf.
Bleibt bis dahin gesund und trainiert fleißig.
Euer Orga-Team von der LAG Saarbrücken